Fernsehturm Dresden (Foto: Mike Schiller auf Pixabay)
Fernsehturm Dresden (Foto: Mike Schiller auf Pixabay)

SLM verlängert UKW-Lizenzen für Privatradios

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) verlängert die Zuweisungen verschiedener UKW-Frequenzen kommerzieller Hörfunkveranstalter um weitere acht Jahre bis zum 31. Dezember 2033. Das hat der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 15. April beschlossen. Die bisherigen Zulassungen laufen zum Jahresende aus.

Es handelt sich um folgende Hörfunkveranstalter:

  • Erzgebirge Rundfunkgesellschaft mbH & Co. KG, Annaberg-Buchholz mit dem lokalen Hörfunkvollprogramm: „Radio Erzgebirge – Wir lieben das Erzgebirge!“ für acht UKW-Frequenzen
  • HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden, mit dem Hörfunkvollprogramm „HITRADIO RTL SACHSEN“ und den regionalisierten Fensterprogrammen für sechs UKW-Frequenzen
  • LFS Landesfunk Sachsen GmbH, Leipzig, mit dem Hörfunkvollprogramm „R.SA“ für 41 UKW-Frequenzen
  • Privater Sächsischer Rundfunk GmbH, Leipzig, mit dem Hörfunkvollprogramm „RADIO PSR“ für sechs UKW-Frequenzen, welche auch regionalisiert werden
  • Radio Chemnitz UKW 102,1 GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Chemnitz, mit dem Hörfunkfensterprogramm „Radio Chemnitz“ für fünf UKW-Frequenzen
  • Radio Dresden GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Dresden, mit dem Hörfunkfensterprogramm „Radio Dresden“ für sechs UKW-Frequenzen
  • Radio Görlitz GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Bautzen, mit dem Hörfunkfensterprogramm „Radio Lausitz“ für zwei UKW-Frequenzen
  • Radio Zwickau Programm-, Produktions- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG, Zwickau, mit dem Hörfunkfensterprogramm „Radio Zwickau“ für vier UKW-Frequenzen
  • Studio Leipzig Rundfunkprogramm GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Leipzig, mit dem Hörfunkfensterprogramm „Radio Leipzig“ für drei UKW-Frequenzen
  • Sächsische Lokalrundfunk- Dienstleistungsprogramm GmbH & Co. Studiobetriebs KG (SLP), Dresden, mit dem Hörfunkmantelprogramm mit regionalen Fenstern für die Hörfunkkette „Sächsische Lokalradios“ für 16 UKW-Frequenzen

Prof. Dr. Markus Heinker: „Wirtschaftliche Planungssicherheit“

Der Präsident des Medienrates der SLM, Professor Dr. Markus Heinker, unterstreicht die Bedeutung dieser Entscheidung: „Mit der Verlängerung der analogen UKW-Frequenzzuweisung erhalten die Radioanbieter wirtschaftliche Planungssicherheit. Nur mit einer ökonomisch erfolgreichen und gesunden privaten Rundfunklandschaft ist es möglich, die einzigartige Medienvielfalt in Sachsen auch weiterhin zu sichern und zu erhalten. Für die SLM ist es darüber hinaus wichtig, die Digitalisierung des Hörfunks in Sachsen zu fördern und insbesondere die Anbieter beim Analog-Digital-Umstieg zu unterstützen.“

Nach §§ 5a, 11a SächsPRG kann die SLM privaten Rundfunkveranstaltern terrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten zuweisen, wobei die nicht übertragbare Zuweisung mindestens das Verbreitungsgebiet und die zugeordnete Übertragungskapazität bestimmen muss. Die Zuweisung wird für die Dauer von acht bis zehn Jahren erteilt und kann jeweils um bis zu acht Jahre verlängert werden (§ 11a Absatz 2 SächsPRG).