Sender Stuttgart-Frauenkopf (Foto: RadioBlog.eu)
Sender Stuttgart-Frauenkopf (Foto: RadioBlog.eu)

LFK Baden-Württemberg verlängert Sendelizenzen

Der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg hat in seiner aktuellen Sitzung die analogen und digitalen Frequenzzuweisungen für 17 Hörfunkprogramme bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Dieser Schritt basiert auf § 19 Abs. 8 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes (LMedienG), der eine Fortführung der aktuellen Frequenzzuweisungen auf UKW und DAB+ vorsieht, um den Veranstaltern wirtschaftliche Planungssicherheit zu bieten und die vielfältige Medienlandschaft in Baden-Württemberg zu sichern.

Der Vorsitzende des LFK-Medienrats, Dr. Wolfgang Epp, unterstreicht die Relevanz dieser Entscheidung: „Mit der Verlängerung der Frequenzzuweisungen gewährleisten wir die Stabilität und Vielfalt des Hörfunkangebots im Südwesten. Die betroffenen Veranstalter haben in den vergangenen Jahren ihre Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt und erfüllen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Zuweisungen. Die Zuweisungsverlängerungen setzen ein klares Zeichen für die Sicherung der Medienvielfalt und unterstützen die Sender in ihrer wichtigen Rolle für die Informations- und Meinungsvielfalt in Baden-Württemberg.“

Verfahren lief seit 2023

Bereits im Jahr 2023 informierte die LFK als für Baden-Württemberg zuständige Landesmedienanstalt alle Veranstalter mit bestehenden Frequenzzuweisungen auf UKW oder DAB+ über die Möglichkeit einer Verlängerung und bat um fristgerechte Antragstellung. Nach Prüfung der Anträge beschloss der LFK-Vorstand in seiner Sitzung am 24. Februar 2025 sowie im Umlaufverfahren vom 5. März 2025 über die Zuweisung der Programme. Gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 1 LMedienG war für die abschließende Entscheidung über die Zuweisungsverlängerungen die Zustimmung des Medienrats erforderlich, die nun erteilt wurde.

Im Jahr 2024 wurden bereits die Zuweisungen für zehn Veranstalter verlängert, sechs weitere Verlängerungen können noch bis Ende 2026 folgen. Diese Möglichkeit zur Verlängerung der Frequenzzuweisungen wurde vom Gesetzgeber durch eine Änderung des Landesmediengesetzes im Jahr 2022 geschaffen.