Der Südwestrundfunk soll nun doch weiterhin mehrere Hörfunkprogramme regionalisieren dürfen. Das berichtet das Onlinemagazin SatelliFax unter Berufung auf eine Unterrichtung des rheinland-pfälzischen Landtags zur Änderung des SWR-Staatsvertrages.
Der ursprüngliche Staatsvertragsentwurf sah vor, dass die öffentlich-rechtliche Zwei-Länder-Anstalt nur noch ihre beiden SWR-1-Landeswellen für regionale Berichterstattung auseinanderschalten darf. Der Südwestrundfunk hatte gegen diese Pläne protestiert – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.
Allerdings kann der SWR die Regionalfenster in den übrigen Programmen nicht für alle denkbaren programmlichen Zwecke nutzen. Erlaubt sind gemäß dem neuen Staatsvertragsentwurf vor allem Serviceinformationen wie Wetterberichte und Verkehrsnachrichten.
Maximal sechs SWR-Radioprogramme
Die Anzahl der SWR-Hörfunkprogramme soll dem Bericht zufolge auf insgesamt sechs terrestrisch verbreitete Kanäle reduziert werden. Betrachtet man SWR 1 und SWR 4 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz getrennt, würde der Südwestrundfunk derzeit insgesamt acht Hörfunkwellen anbieten.
SWR 4 strahlt abseits der Frühsendung mittlerweile ein weitgehend identisches Programm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aus. Denkbar wäre es demnach, dass diese Welle als nur ein Programm gilt. Dennoch müsste sich der Südwestrundfunk ggf. von mindestens einem Kanal trennen.
Die Alternative wäre eine Kooperation bei einem oder zwei Programmen mit anderen ARD-Anstalten. Dann könnte der bisherige Umfang des Hörfunkangebots beibehalten werden. Bei SWR Aktuell arbeitet die Rundfunkanstalt mittlerweile Eng mit dem Hessischen Rundfunk zusammen.