Muss der SWR seine Landeswellen zusammenstreichen? (Quelle: swr1.de, Screenshot: RadioBlog.eu)
Muss der SWR seine Landeswellen zusammenstreichen? (Quelle: swr1.de, Screenshot: RadioBlog.eu)

Staatsvertrags-Entwurf: Muss der SWR Landeswellen zusammenlegen?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen sparen und unter anderem eine Reihe von Programmen einstellen. Nun gibt es einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für den Südwestrundfunk, der seit der Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk im Herbst 1998 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sendet.

Der Entwurf sieht vor, dass der SWR künftig nur noch je eine Landeswelle für die beiden Bundesländer ausstrahlen darf. Darüber hinaus soll die Zwei-Länder-Anstalt bis zu vier weitere Programme anbieten dürfen. Via Internet seien bis zu zwei weitere Programme möglich. Ebenfalls möglich sind Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten.

SWR4 sendet bereits weitgehend Zwei-Länder-Programm

Derzeit strahlt der Südwestrundfunk die Programme SWR1 und SWR4 getrennt für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aus. Allerdings gilt das für SWR4 nur noch stundenweise. Schon heute werden weite Teile des Programms gemeinsam für beide Bundesländer produziert. Nur die Jingles und regionale Nachrichten weisen darauf hin, dass es sich einmal um eigenständige Sender gehandelt hat.

SWR1 läuft tagsüber weitgehend getrennt für beide Bundesländer. Nachts läuft ein gemeinsames Programm, das zudem von hr1 und Bremen Eins übernommen wird. Für das kommende Jahr war ohnehin bereits ein abendliches gemeinsames Programm für SWR1 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geplant. Nachts soll die „ARD-Hitnacht“ vom Mitteldeutschen Rundfunk übernommen werden.

Wie könnte es beim SWR weitergehen?

Stellt sich die Frage, wie der SWR mit dem neuen Staatsvertrag umgehen könnte, wenn er denn so verabschiedet wird. Zählt SWR4 überhaupt noch als getrennt für beide Bundesländer produziertes Programm oder ist es eher ein einheitliches Programm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, das lediglich regionale Fenster hat? Dann könnte der SWR seine ersten Programme als Landesprogramme definieren und SWR4 wäre ganz offiziell ein Gemeinschaftsprogramm für beide Bundesländer.

Eine weitere Möglichkeit wäre, SWR1 und SWR4 jeweils in beiden Bundesländern zusammenzulegen – ähnlich den Landesprogrammen beim Mitteldeutschen Rundfunk. SWR4 hat sich schon jetzt von einer schlagerorientierten Welle zu einem Sender gewandelt, der weitgehend Oldies sendet. Die Schnittmenge zwischen den Musikfarben von SWR1 und SWR4 ist größer als noch vor einigen Jahren.

Keine Ersparnis durch Web-only-Sender

Unverständlich ist die laut Staatsvertrags-Entwurf bestehende Option, bis zu zwei Programme exklusiv im Internet zu verbreiten. Die Produktionskosten blieben gegenüber terrestrisch ausgestrahlten Wellen unverändert. Für die Verbreitung würde der SWR auf die ohnehin vorhandenen DAB+-Multiplexe zurückgreifen. Stellt sich die Frage, inwieweit durch diese Regelung Einsparungen möglich wären.

Nüchtern betrachtet könnte eine Web-only-Lösung sogar zu höheren Kosten führen, denn der SWR muss für das Datenvolumen zahlen, das für Streaming anfällt (auch wenn es dafür sicher Pauschalen gibt). Dieses Problem besteht bei einer Übertragung im herkömmlichen, linearen Rundfunk nicht, sofern ohnehin vorhandene Sendernetze verwendet werden.