Das Media Bureau der amerikanischen Medien- und Telekommunikationsbehörde FCC hat den Starttermin für neue Regeln bekannt gegeben, die eine verbesserte HD-Radio-Abdeckung ermöglichen. Die im September angekündigten Regeln basieren auf einer 2019 eingereichten Petition von Xperi, NPR und der NAB, die von der Luftfahrtindustrie kritisiert wurde.
Mit der Veröffentlichung des Berichts und der Anordnung im Bundesregister können amerikanische UKW-Sender ab dem 20. November ihre oberen und unteren digitalen Seitenbänder mit unterschiedlichen Leistungspegeln betreiben, ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen. Zuvor mussten die Betreiber jedes Jahr eine Versuchsgenehmigung für die Verwendung asymmetrischer Seitenbänder beantragen.
Ausnahmen für hohe Frequenzen
Aufgrund der von der Air Line Pilots Association International geäußerten Besorgnis über mögliche Interferenzen mit Flugnavigationssystemen hat die FCC Sender auf den Frequenzen 107,1 bis 107,9 MHz von der Neuregelung vorübergehend ausgeschlossen. Sender auf diesen Frequenzen müssen weiterhin die bisherigen Regeln befolgen, während die Sicherheitstests fortgesetzt werden.
Die neue Zulassung soll die Verbreitung der digitalen Radiosignale erheblich verbessern. Dabei soll das analoge Signal des jeweiligen Senders nicht gestört werden. Eine gemeinsame Untersuchung von Xperi und der NAB ergab, dass sich die Sender, die ihre Leistung nicht erhöhen können, in vielen Fällen in städtischen und vorstädtischen Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte und vielen hohen Gebäuden befinden. Eine Leistungserhöhung für diese Sender würde den Empfang innerhalb von Gebäuden verbessern.
Diese Daten müssen die Sender liefern
Die Sender müssen die effektive Strahlungsleistung sowohl für das obere als auch das untere digitale Seitenband sowie die gesamte digitale ERP angeben. Sender, die die digitale Gesamt-ERP auf mehr als -14 dBc erhöhen, müssen die Einhaltung der maximal zulässigen Leistungspegel nachweisen.
Die FCC wird die derzeitigen Verfahren zur Entschärfung und Behebung von Interferenzen beibehalten. Die Behörde hält die Regelungen für ausreichend, um potenzielle Interferenzen zu beseitigen, behält sich aber das Recht vor, Anpassungen vorzunehmen, um den Schutz benachbarter analoger UKW-Sender zu gewährleisten, falls es doch zu Störungen kommt.