Erst vor wenigen Tagen habe ich hier im Blog über die neue Radiostrategie des Hessischen Rundfunks berichtet. Diese sieht schlimmstenfalls eine Halbierung der Anzahl der hr-Radioprogramme in den kommenden acht Jahren vor. Bereits jetzt kooperiert der hr beispielsweise für das Abend- und Nachtprogramm von hr1 mit dem Südwestrundfunk.
Seit Ende April senden die Infowellen der ARD-Landesrundfunkanstalten nicht nur nachts, sondern auch in den Abendstunden ein gemeinsames Programm. Das bringt Vor- und Nachteile mit sich. Die eine oder andere Infowelle hatte zu diesen Zeiten ohnehin nur aus der Retorte gesendet. Da ist das neue Liveprogramm ein Mehrwert.
Auch die Kulturprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kooperieren seit April – wenn auch nicht im gleichen Umfang wie die Nachrichtensender. Bereits im April wurde zudem bekannt, dass SWR3 für die ARD-Popradios ab Januar 2025 ein gemeinsames Abendprogramm gestalten wird. Jetzt liegen dazu – und zu weiteren Kooperationen innerhalb der ARD – weitere Details vor.
SWR3 ab 2. Januar abends bundesweit
Bei ihrer jüngsten Sitzung in Saarbrücken am 18. und 19. Juni 2024 haben die Intendanten der ARD beschlossen, dass SWR3 ab 2. Januar 2025 täglich ein gemeinsames Abendprogramm für die Popwellen der Landesrundfunkanstalten anbietet. Die Inhalte seien mit dem beteiligten Sendern abgestimmt worden.
Die Sendung soll werktags um 20 Uhr sowie am Wochenende bereits um 19 Uhr beginnen. Dabei ist es den Landesrundfunkanstalten überlassen, in welchem Umfang sie die Gemeinschaftssendung übernehmen. Bei den meisten Stationen ist das einer ARD-Pressemitteilung zufolge jeweils ab 21 Uhr der Fall.
Landeswellen mit zwei Optionen
Für die Landeswellen wie SWR1, hr1, NDR1 und Bremen Eins soll es zwei Optionen geben. Eine Abendsendung wird der Mitteldeutsche Rundfunk täglich von 20 bis 23 Uhr anbieten. Diese Sendung mit mainstream-orientierter Musik wird demnach jeweils vor der ARD-„Hitnacht“ ausgestrahlt, die ebenfalls vom MDR kommt.
Die zweite Option wird – jeweils von 20 bis 24 Uhr – SWR1 anbieten. Hier sind vielfältige Musik-journalistische Formate mit Sendungen etwa zu deutscher Musik, Rock, Country oder Soul geplant – also in etwa das Format, das es von SWR1 Baden-Württemberg bereits gibt.
Eigenständige Abendprogramme für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es von SWR1 künftig nicht mehr. Auch das eigene Nachtprogramm von SWR1 wird eingestellt und durch die ARD-„Hitnacht“ ersetzt, die SWR1 – wie auch hr1 und Bremen Eins – künftig übernehmen. Geplanter Starttermin der gemeinsamen Abendsendungen der Landessender ist das zweite Quartal 2025.
Mehr Kooperation auch bei den Jugendradios
Die jungen Hörfunkprogramme der ARD richten sich an Menschen unter 40 Jahren, die bereits heute Medienangebote mehrheitlich in der digitalen Welt nutzen. Die jungen Programme der ARD erreichen täglich etwa neun Millionen Menschen in Deutschland. Künftig kooperieren sie bei der Produktion von Podcasts bis zur Entwicklung eines gemeinsamen Podcast-Hits.
An drei bis fünf Feiertagen werden Gemeinschaftssendungen bei den teilnehmenden jungen Wellen ausgestrahlt. Überdies sollen ausgewählte Talk- oder Musik-Sendungen untereinander ausgetauscht und von anderen jungen Wellen gesendet werden können.
Eigene Identität soll erhalten bleiben
Interessant an der Kooperation der Pop- und Landeswellen ist die Art der Realisierung. So sollen die Landesrundfunkanstalten abends weiterhin eigene Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen senden. Bei den Popwellen sollen sogar das eigene Sounddesign und eigene Trailer erhalten bleiben. Bestenfalls merkt der Hörer also gar nicht, dass die eigentliche Sendung überhaupt nicht mehr von „seiner“ Landesrundfunkanstalt kommt.
Was verlorengeht ist die Programmvielfalt. Hat man früher in Nordhessen gerne auf NDR 2, im Rhein-Main-Gebiet auf SWF3 und in Osthessen auf Bayern 3 umgeschaltet, erübrigt sich das, wenn auf den Programmen ohnehin die gleichen Inhalte laufen. Und doch ist die Kooperation richtig, denn der Umfang der öffentlich-rechtlichen Programmangebote stand bisher in keinem Verhältnis zu dessen Nutzung.