Der amerikanische Medienkonzern Audacy hat ein Restrukturierungsunterstützungsabkommen (RSA) mit der überwiegenden Mehrheit seiner Gläubiger über die Bedingungen einer umfassenden Restrukturierung abgeschlossen, die nach Angaben des Unternehmens „die Bilanz deutlich entschulden und das Unternehmen für langfristiges Wachstum positionieren wird“. Im Rahmen der Umstrukturierung werden Audacy und seine Gläubiger eine Entschuldungstransaktion durchführen, um 1,6 Milliarden US-Dollar an finanzierten Schulden auszugleichen, was einer Reduzierung um 80 Prozent von 1,9 Milliarden Dollar auf etwa 350 Millionen Dollar entspricht. Audacy geht davon aus, dass die Umstrukturierung keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben wird und dass die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen anderer Gläubiger nicht beeinträchtigt werden.
Um die in der RSA beschriebene Deleveraging-Transaktion durchzuführen, haben Audacy und einige seiner Tochtergesellschaften am Sonntag, den 7. Januar, beim US Bankruptcy Court for the Southern District of Texas ein vorgefertigtes Chapter 11 Verfahren eingeleitet. In Verbindung mit den Anträgen nach Chapter 11 hat Audacy einen vorgeschlagenen Reorganisationsplan eingereicht, der die Bedingungen des RSA enthält und der der Genehmigung durch das Gericht bedarf.
Gemäß den Bedingungen des RSA hat sich eine Mehrheit der Gläubiger verpflichtet, für den Plan zu stimmen, der nach seiner Genehmigung die finanzierten Schulden von Audacy von ca. 1,9 Milliarden US-Dollar auf ca. 350 Millionen US-Dollar reduzieren wird. Die Schuldner von Audacy erhalten eine Beteiligung am reorganisierten Unternehmen. Audacy geht davon aus, dass das Gericht im Februar eine Anhörung zur Genehmigung des Plans abhalten wird und dass das Unternehmen aus dem Konkurs hervorgehen wird, sobald die Federal Communications Commission ihre Zustimmung gegeben hat.
Audacy will normal weiterarbeiten
Audacy hat beim Gericht eine Reihe der üblichen „First Day Motions“ eingereicht, um die gerichtliche Genehmigung zu erhalten, dass das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung für seine Werbekunden, Lieferanten, Partner oder Mitarbeiter fortführen kann. Audacy geht davon aus, dass der Konzern während des Umstrukturierungsprozesses unter seiner derzeitigen Führung normal weiterarbeiten wird.
Während des Chapter 11-Verfahrens haben sich einige der bestehenden Kreditgeber von Audacy verpflichtet, 57 Millionen Dollar an Debtor-in-Possession (DIP)-Finanzierung bereitzustellen, die sich aus 32 Millionen Dollar eines neuen Laufzeitdarlehens und einer Aufstockung der bestehenden Forderungsfinanzierungsfazilität des Unternehmens von 75 Millionen Dollar auf 100 Millionen Dollar zusammensetzt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht wird erwartet, dass die DIP-Finanzierung sowie die Barmittel des Unternehmens aus dem operativen Geschäft und die verfügbaren Rücklagen Audacy in die Lage versetzen, die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Werbekunden, Partnern und Lieferanten zu erfüllen.
Die Audacy-Stammaktien werden während der Dauer des Chapter 11 Verfahrens weiterhin im Freiverkehr unter dem Kürzel „AUDA“ gehandelt. Es wird erwartet, dass die Aktien eingezogen werden und im Rahmen der Umstrukturierung von Audacy keine Ausschüttung erfolgt. PJT Partners fungiert als Investmentbanker, FTI Consulting als Finanzberater und Latham & Watkins LLP als Rechtsberater von Audacy. Greenhill & Co, LLC fungiert als Finanzberater und Gibson, Dunn & Crutcher LLP als Rechtsberater für die Kreditgeber der DIP-Finanzierung und die Ad-hoc-Gruppe der erstrangigen Gläubiger. Evercore Group, LLC fungiert als Finanzberater und Akin Gump Strauss Hauer & Feld als Rechtsberater für die Ad-hoc-Gruppe der zweitrangigen Gläubiger.