Wie berichtet schuldet mir die Lufthansa noch knapp 840 Euro, da mein für Ende März geplanter Flug nach Florida storniert wurde. Kaum hatte ich Flightright den Fall übergeben, meldete sich Lufthansa per E-Mail, womit Flightright aber bereits gerechnet hat.
Lufthansa wollte mich von einer Umbuchung anstelle einer Erstattung überzeugen, auch mit anderem Reiseziel, falls erforderlich. Dafür soll es einen Rabatt von 50 Euro geben, wenn ich den Flug noch in diesem Jahr antrete.
Tja, liebe Lufthansa, ließe sich eine solche Reise planen, dann wäre das in der Tat ein Deal. In der Tat könnte ich mir vorstellen, im November für zwei Wochen in die USA zu reisen. Doch niemand kann heute seriös voraussagen, ob sich das realisieren lässt. Daher plane ich das erst gar nicht.
Lufthansa: „Wir lassen uns weiter Zeit“
Im gleichen Schreiben „droht“ Lufthansa zudem mit weiteren Verzögerungen, falls ich es dabei belasse, eine Rückzahlung zu fordern. Wörtlich heißt es: „If you still want to proceed with the refund request, you don’t have to take any action and you can disregard this email. However, we do ask for your understanding that due to the current situation there may be delays in processing refund requests.“
Nein, Lufthansa, dafür habe ich kein Verständnis. Auch Ihr müsst Euch an gesetzliche Vorgaben halten. Oder kann ich bei meiner nächsten Buchung auch um Verständnis bitten, dass ich meine Rechnung irgendwann bezahle, wenn es mir gerade passt. Sorry, aber so läuft das nicht. So habe ich Lufthansa dann auch geantwortet, dass ich auf die Auszahlung bestehe.
Flightright: „Es kann sein, dass Lufthansa sich bei Ihnen meldet“
Etwa zwei Stunden nach der E-Mail der Lufthansa erfuhr ich dann auch, warum sich die Fluggesellschaft überhaupt bewegt hat. Flightright schrieb in einer E-Mail:
„Lieber Herr Weidner,
wir haben die Fluggesellschaft außergerichtlich zur Erstattung Ihrer Ticketkosten aufgefordert. Wie lange sich die Airline Zeit lässt, um die Ticketkosten zurückzuzahlen, ist derzeit noch nicht absehbar. Jedoch müssen Airlines die Ticketkosten eigentlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen erstatten. Wir werden solange für Ihr Recht kämpfen, bis die Fluggesellschaft die Ticketkosten zurückzahlt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Airline nach unserem Schreiben vereinzelt auch mit einer Zahlungsankündigung direkt an Sie wenden kann. Teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Nur so können wir Ihre Rechte umfassend durchsetzen.
Sobald es Neuigkeiten in Ihrem Fall gibt, melden wir uns bei Ihnen. Außerdem können Sie den Status Ihres Falles jederzeit im Mein Flightright-Portal prüfen.“
Die E-Mail an Lufthansa ging in CC auch an Flightright. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.