Vergangene Woche erreichte mich ein Schreiben von Telefónica. Nichts schlimmes, sondern wieder einmal ein gut gemeinter Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aber Moment, da ist von einem DSL-Vertrag die Rede und nicht etwa von Mobilfunk.
Ich war noch nie DSL-Kunde von Telefónica. So gesehen überraschte mich der Inhalt des Schreibens dann doch. Anhand der Kundennummer ließ sich schließlich nachvollziehen, dass es sich dabei um einen AOL-Vertrag handelt. O.K., ich war einmal AOL-Mobile-Kunde. Den Vertrag hatte ich vor acht Jahren aber gekündigt.
AOL lebt
„Lebt“ mein AOL-Mobile-Account vielleicht noch? Nein, dafür aber ein schon 1996 abgeschlossener Internet-by-Call-Zugang, den es offenbar zumindest theoretisch noch heute gibt. Diesen Vertrag aus Analogmodem-Zeiten hatte ich beim besten Willen nicht mehr auf dem Schirm.
Ich werde den Kontrakt wohl bei nächster Gelegenheit der Ordnung halber kündigen. Dabei hoffe ich, dass nicht versehentlich Mobilfunkverträge versehentlich gleich mit abgeschaltet werden, die eigentlich erhalten bleiben sollen. Man weiß ja nie…